Die vorliegende Bestellung stellt für den Käufer einen VERBINDLICHEN und UNWIDERRUFLICHEN Kauf dar.
Was die S.P.R.L. Meubles WANSART betrifft, so wird der Verkauf erst nach deren Annahme per Brief oder durch Lieferung der Ware endgültig, ohne dass sich der Käufer in der Zwischenzeit von seinen Verpflichtungen befreien kann.
Die Ware wird so weit wie möglich innerhalb der in diesem Vertrag vorgesehenen Frist geliefert.
Da die S.P.R.L. Meubles WANSART hinsichtlich der Lieferfristen von ihren Lieferanten abhängig ist, darf eine Verzögerung vom Käufer keinesfalls als Befreiung von seinen Verpflichtungen angesehen werden.
Die Stornierung einer verbindlichen Bestellung durch den Käufer ist nur mit unserer Zustimmung möglich, vorbehaltlich einer Entschädigung für den unserem Unternehmen dadurch entstehenden Schaden, der durch ausdrückliche Vereinbarung auf 25 % des geschätzten Auftragswerts festgesetzt wird, es sei denn, unser Unternehmen zieht die Zwangsvollstreckung vor, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche.
Unbeschadet der gesetzlich festgelegten Anzahlungsbeträge im Falle eines Kaufs auf Raten ist der Käufer verpflichtet, eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Nettokaufpreises zu leisten.
Die so festgelegte Anzahlung kann vertraglich erhöht werden, falls die Lieferfrist zwei Monate überschreitet.
Kostenloser Transport und kostenlose Lieferung nach Hause, es sei denn, für die Lieferung ist der Einsatz von Spezialgeräten erforderlich, die nicht Eigentum der S.P.R.L. Meubles WANSART sind. In diesem Fall gehen die Kosten, die der S.P.R.L. Meubles WANSART von dem Dritten in Rechnung gestellt werden, zu Lasten des Käufers, sofern im beim Kauf unterzeichneten Bestellschein nichts anderes vereinbart wurde.
Zur Sicherung der Zahlung aus diesem Verkauf (Anzahlung bei Lieferung zuzüglich des finanzierten Betrags) oder zur Deckung aller Kosten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, tritt der Käufer bereits jetzt zugunsten der Firma und bis zur vollständigen Begleichung seiner Verbindlichkeiten den gesamten abtretbaren und pfändbaren Teil seiner Löhne, Gehälter und Provisionen ab, einschließlich der Löhne und Gehälter seiner minderjährigen Kinder sowie aller sonstigen Beträge, die ihm aus welchem Grund auch immer zustehen könnten.
Ohne dass es einer Mahnung bedarf und von Rechts wegen wird der Betrag jeder Rechnung, die bei Fälligkeit nicht beglichen ist, automatisch um 20 % erhöht, mindestens jedoch um 5 E. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass abweichend von Artikel 1583 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Eigentumsübergang an der verkauften Sache bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises ausgesetzt ist.
Die von der Firma angebotenen Garantien entsprechen denen des Herstellers.
Sie werden in den Fabriken oder Werkstätten ausgeführt.
Jede Reklamation muss, um gültig zu sein, innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware per Einschreiben eingereicht werden.
Waren, deren Mangel wir anerkannt haben, werden nach unserer Wahl kostenlos ersetzt oder erstattet, wobei jeglicher weitere Schadensersatz ausgeschlossen ist.
Die aussortierten Waren werden an uns zurückgesandt.
Der Käufer erklärt sich damit einverstanden und erkennt an, dass im Falle von Streitigkeiten ausschließlich die Gerichte von Verviers zuständig sind, unter Ausschluss aller anderen Gerichtsbarkeiten.
Jede Reklamation muss, um gültig zu sein, innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware per Einschreiben eingereicht werden.
Waren, deren Mangel wir anerkannt haben, werden nach unserer Wahl kostenlos ersetzt oder erstattet, wobei jeglicher weitere Schadensersatz ausgeschlossen ist.
Die aussortierten Waren werden an uns zurückgesandt.
Der Käufer erklärt sich damit einverstanden und erkennt an, dass im Falle eines Rechtsstreits ausschließlich die Gerichte in Verviers zuständig sind, unter Ausschluss aller anderen Gerichtsbarkeiten.
Alle Bestimmungen dieses Vertrags gelten sowohl für den Aussteller als auch für den Käufer.